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Notfallplan: "Abschaltverordnung" für Unternehmen
Rösler plant Unternehmen für Notfall-Abschaltungen zu bezahlen

- Foto: Württembergische Energie
Die Belastung des Stromnetzes durch die Energiewende ist Thema in Wirtschaft und Politik. Bereits heute werden für Netzstabilität und Versorgungssicherheit auf Anweisung der Netzbetreiber Kraftwerke hoch- und runtergefahren. Nun berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung über eine Prämie in Höhe von 60.000 EUR – diese sollen Industrieunternehmen als Ausgleich erhalten, wenn ihnen der Strom abgedreht werden kann.
Nach dem Gesetz gibt es bereits heute die Möglichkeit einer "Zwangsabschaltung". Netzbetreiber hatten im Vorfeld mit Großkunden über vertragliche Vereinbarungen zu Notfallabschaltungen gesprochen (vgl. Württembergische Energie News). Mit dem Entwurf der "Abschaltverordnung" kommt die Bundesregierung den Netzbetreibern jetzt entgegen: Verhandlungen zu Details der einzelnen Verträge entfallen, die Netzbetreiber erhalten eine garantierte Entschädigung für ihre Zusatzkosten.
Bei der geplanten "Abschaltverordnung" handelt es sich um einen Vergleich, damit den Industrieunternehmen im Notfall der Strom abgestellt werden kann. Die Verordnung kommt zwischen dem Netzbetreiber und dem entsprechenden energieintensiven Unternehmen zustande. Finanziert wird sie über das Netzentgelt und wird als Teil der Stromkosten abgerechnet – damit tragen die Verbraucher die entstehenden Zusatzkosten. Die Bundesregierung hat bislang Mehrkosten in Höhe von bis zu 102 Mio. EUR errechnet.