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Wer haftet beim Stromausfall?
Atomausstieg macht Netzausbau notwendig

- Foto: Württembergische Energie
Netzbetreiber und Energieversorger warnen vor Stromengpässen. Denn durch den Atomausstieg und den geplanten Zubau von erneuerbaren Energien (50 % der Stromerzeugung bis 2050) ist ein Netzausbau notwendig. Die FAZ (vgl. Printausgabe, 27.07.2011, S. 11) berichtet von den Ergebnissen der Studie der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft. Diese geht von Kosten in dreistelliger Milliardenhöhe für den Netzausbau aus.
Aktuell ist fraglich, inwiefern die kontinuierliche Stromversorgung in Deutschland gesichert ist (vgl. FAZ, Printausgabe, 27.07.2011, S. 19). Und wer im Fall eines Stromausfalls haftet. Zwar sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz grundsätzlich Energieerzeugungsunternehmen und Lieferanten verpflichtet eine ausreichende Menge in den Netzen zu gewährleisten. Doch das Gesetz obliegt gewissen Klauseln, die in Zeiten des Atomausstiegs zu beachten sind. Denn durch den politischen Entschluss liegt mit der Abschaltung der Atomkraftwerke eine „hoheitliche Anordnung“ vor. So ist ein Verschulden nur anzunehmen, wenn die entstehenden Engpässe in „zumutbarer Weise“ verhindert werden können – beispielsweise durch Importe aus dem Ausland oder den Einsatz alternativer Energiequellen. Netzbetreiber sind für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netze und die Durchleitung verantwortlich. Zu ihren Aufgaben zählt gegebenenfalls auch die Rationierung oder Abschaltung, sofern notwendig. Sie können bei einem Stromausfall nur haftbar gemacht werden, wenn sie „schuldhaft handeln“. Auch hier die Klausel, dass die „Aufwendungen für ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Versorgungsnetz wirtschaftlich zumutbar“ sein müssen.
Ungeklärt ist auch, in welchem Umfang diese Mehrkosten auf den Verbraucher umgelegt werden.
Bundesrat stimmt Atomausstieg zu
Wulff kritisiert "Eiltempo"

- Foto: Württembergische Energie
Bundestag und auch Bundesrat haben dem Atomausstieg zugestimmt. Der Spiegel berichtet, dass Bundespräsident Christian Wulff dagegen das Eiltempo kritisiert und das Gesetz eingehend prüfen will. Insbesondere hinsichtlich der eigentumsrechtlichen Fragen, die die geplante Stilllegung der acht Atomkraftwerke mit sich bringen. Die Energiekonzerne sehen in der Abschaltung der AKW einen Verstoß gegen das Eigentumsrecht und prüfen eine Durchsetzbarkeit von Entschädigungen in Milliardenhöhe.
Unabhängig davon hat nach RWE und E.ON inzwischen mit EnBW der dritte Energiekonzern Klage gegen die Brennelementesteuer eingereicht, wie ebenfalls der Spiegel berichtet. Diese war im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung verabschiedet worden und belastet RWE nach eigenen Schätzungen in dreistelliger Millionenhöhe.
AKW-Abschaltung erhöht Blackout-Risiko
Notfallplan der Bundesnetzagentur

- Foto: renielet/flickr.com
Die Financial Times Deutschland berichtet von einem Notfallplan des Bundes. Nach Abschaltung der ersten AKW ist Gefahr eines Blackouts erheblich gestiegen. Bis heute mussten die Betreiber der Hochspannungsnetze mehrere 100-mal eingreifen. Dann müssen bestimmte Kraftwerke für einen Zeitraum zu- oder abgeschaltet werden, um die Netzstabilität zu sichern.
Besondere Sorgen bereitet der Bundesnetzagentur der kommende Winter. In dieser Zeit ist es nicht nur besonders windstill, sondern auch die Sonne scheint weniger. Um Deutschland vor einem Stromausfall zu schützen, arbeitet die Bundesnetzagentur aktuell an einem Register. Hier sollen alle Reserven zusammengefasst werden, um diese notfalls reaktivieren zu können.
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Bundestag beschließt "Energiewendepaket"
Die wichtigsten Änderungen

- Foto: Deutscher Bundestag/M.S. Unger
Gestern wurde die Meldung online rasant verbreitet. Nicht überraschend ist sie heute Aufmacher vieler Tageszeitungen (u. a. Frankfurter Allgemeine Zeitung, S. 1, 2, 3). Bis Ende 2022 soll der Ausstieg aus der Atomenergie vollständig vollzogen sein. Wie vermutet werden die bisher stillgelegten acht AKW nicht wieder ans Netz gehen. Außer der Linkspartei stimmten die Parteien den von Union und FDP eingebrachten Änderungen des Atomgesetzes zu. In Zahlen bedeutet das: Von 620 Abgeordneten im Bundestag stimmten 513 mit „Ja“, 79 mit „Nein“, acht der Abgeordneten enthielten sich.
Neben dem Atomausstieg wurden gestern weitere Gesetze, die die Energiewende zuträglich sein sollen, verabschiedet. Ein Auszug der Änderungen, die sich wie der Atomausstieg direkt auf die Strompreisentwicklung auswirken können (weitere hier ).
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Roland-Berger-Studie prognostiziert erhebliche Mehrkosten
Strompreis steigt stark in den energieintensiven Branchen

- Foto: dheuer/flickr.com
Ein Artikel des aktuellen manager magazins (7/2011, S. 90 ff.) berichtet über besonders von der Energiewende betroffene Unternehmen. Immerhin verbrauchen die energieintensiven Branchen in Deutschland rund ein Fünftel des deutschen Stroms. Und bereits jetzt machen die hohen Rohstoffkosten einigen Unternehmen zu schaffen. Die erwarteten höheren Energiekosten werden zu einem weiteren Kostenanstieg führen.
Das Magazin zitiert eine Roland-Berger-Studie, die drastisch steigende Stromkosten prognostiziert. Bei einem angenommenen Wachstum von einem Prozent pro Jahr steigen die Stromkosten laut Hochrechnung um einige Milliarden bis 2050. In dem Artikel wird mit einem Stromkostenanstieg von 20 Prozent für die Papier- und Pappeindustrie gerechnet. Auch die Branche „Metalle“ wird es nach dem Bericht treffen: Die Hersteller von Stahl, Aluminium und Kupfer haben aktuell bereits mit Stromkosten von 1,2 Milliarden EURO zu kämpfen. Diese können bis 2050 um 50 Prozent auf 1,8 Milliarden EURO ansteigen.
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