Aktuelle News für den Energiemarkt
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Steigende EEG-Umlage im Gespräch
Einspeisevergütung durch aktuelle Umlage nicht gedeckt

- Foto: Württembergische Energie
Ende August berichtete die Württembergische Energie über die neuesten Zahlen des Bundesverbands für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix hat erstmals die 20-Prozent-Marke übersprungen. Weitere Investitionen in Windräder und Photovoltaikanlagen sind bereits geplant. Schließlich beabsichtigt die Regierung bis 2020 mindestens 35 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu beziehen.
Für den Verbraucher bedeutet das vermutlich steigende Kosten. Denn die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und an der Börse zu verkaufen. Die Betreiber der Anlagen erhalten eine feste Einspeisevergütung, die vom Börsenpreis abweichen. So ergeben sich Einnahmen von 2,98 Milliarden EUR für den Verkauf des Stroms an der Börse – bei Ausgaben von 10,87 Milliarden EUR, die der Einspeisevergütung entsprechen. Diese Differenz soll über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgeglichen werden. Die entsprechende Umlage liegt nach einer Erhöhung Anfang des Jahres aktuell bei 3,5 Cent je Kilowattstunde. Doch das scheint nicht zu reichen: Nach einer Rechnung der vier Betreiber des Übertragungsstromnetzes ergibt sich aus einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ein Minus von 453 Millionen Euro.
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Trend zu mehr Akteuren am Markt
Kleine und mittelständische Versorger gewinnen an Bedeutung

- Foto: Württembergische Energie
Die Deutsche Welle berichtet von „ratlosen Energieversorgern“. Der Atomausstieg habe die Energiekonzerne völlig überrascht – eine angepasste Konzernstrategie wird bis heute nicht deutlich. Der Energiewissenschaftler Uwe Leprich vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme vermutet, dass das späte Umdenken der Energiekonzerne vor allem mit der „exorbitant hohen Rendite“ der letzten Jahre zusammenhängt. Einige der Versorger hätten kaum ein Interesse an der Energiewende, die ihr bisheriges, hochlukratives Modell ins Wanken bringt. Beispiel RWE: Jürgen Großmann, Vorstandvorsitzender der AG, hat selbst auf das Aktienrecht verwiesen. Dieses verpflichtet einen börsennotierten Konzern dem Vermögen der AG und dem der Aktionäre zu dienen.
Inzwischen ist klar, dass weder in der Atomenergie – und seitdem bekannt ist, dass die Bundesregierung weiterhin an ihren Klimaschutzzielen festhält – noch in dem Verbrennen fossiler Brennstoffe wie Kohle oder Gas die Zukunft der Energie liegt. Die großen Energiekonzerne hätten nach Leprich lange Zeit „die Zeichen der Zeit nicht erkannt“. Entsprechend seien die Investitionen in die erneuerbaren Energien bislang nicht ausreichend gewesen. Dagegen können die mittelständischen, häufig kommunalen Energieversorger hier punkten. Sie seien gut aufgestellt und spielen eine wichtige Rolle bei der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien.
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Kostet die Energiewende Jobs?
Studie legt Zahlen zur Beschäftigung vor

- Foto: pppspics/flickr.com
Die Welt am Sonntag berichtet über einen durch die Energiewende verstärkten Wegfall von Arbeitsplätzen. Bislang bewirbt die Regierung die Energiewende noch als „Jobmotor“ – nach den Zahlen des Bundesumweltministeriums sind bislang schon 360.000 Arbeitsplätze im Bereich der Erneuerbaren Energien entstanden.
Wie belastbar diese Zahlen allerdings sind, ist nicht sicher. Denn eine aktuelle Berechnung der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) kommt auf andere Werte. Beispielsweise errechnet die Hochschule auf 80.000 Jobs in der deutschen Solarbranche anstatt den von Branchenverbänden und Bundesregierung angegebenen 133.000 Menschen, die in der Branche tätig sind. Also fast 40 % weniger. Der Grund liegt möglicherweise in der Definition. So hat die Solarlobby anscheinend auch die Handwerker mitgezählt, deren Hauptbetätigungsfeld nicht an die Branche geknüpft ist, die aber auch hin und wieder mit Solaraufträgen zu tun haben und „gelegentlich ein Solarmodul aufs Dach schrauben“. Der Anspruch der HTW einen Arbeitnehmer der Branche zuzuordnen liegt dagegen bei mindestens 50 % seiner Tätigkeit.
Hinzu kommt, dass Überkapazitäten und asiatische Importe den Kostendruck erhöhen und Produzenten möglicherweise zur Abwanderung bringen. Der einstige Weltmarktführer Q-Cells hat bereits angekündigt seinen Stammsitz in Sachsen-Anhalt zu schließen und die Fertigung nach Malaysia zu verlagern.
Ein "Kosten-Tsunami"
Prognosen zur Energiewende

- Foto: Württembergische Energie
Das Handelsblatt widmet am 27. Juli 2011 seinen Titel dem Atomausstieg und zeigt „Die wahren Kosten der Energiewende“ (vgl. Handelsblatt Nr. 143, S. 1, S. 6 ff.). Inzwischen sei klar, dass es sich um Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe handelt – denn bis 2020 muss die komplett wegfallende Atomenergie ersetzt werden. U. a. mit Windturbinen, Solaranlagen und Gaskraftwerken. Experten schätzten den Investitionsbedarf auf rund 250 Milliarden EUR.
Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt direkten Einfluss auf die Stromkosten. Denn getragen werden müssen die Zusatzkosten von Industrie und Privatverbrauchern. Schon jetzt ist der Strompreis an der Energiebörse EEX in Leipzig deutlich gestiegen. Aktuell liegt der Preis bei rund 58 EUR/MWh. Dem Handelsblatt zufolge sagen die Energieexperten von A. T. Kearney einen kontinuierlich steigenden Preis voraus. Bis ins Jahr 2020 erwarten die Unternehmensberater demnach einen Preis von 75,80 EUR/MWh.
Wer haftet beim Stromausfall?
Atomausstieg macht Netzausbau notwendig

- Foto: Württembergische Energie
Netzbetreiber und Energieversorger warnen vor Stromengpässen. Denn durch den Atomausstieg und den geplanten Zubau von erneuerbaren Energien (50 % der Stromerzeugung bis 2050) ist ein Netzausbau notwendig. Die FAZ (vgl. Printausgabe, 27.07.2011, S. 11) berichtet von den Ergebnissen der Studie der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft. Diese geht von Kosten in dreistelliger Milliardenhöhe für den Netzausbau aus.
Aktuell ist fraglich, inwiefern die kontinuierliche Stromversorgung in Deutschland gesichert ist (vgl. FAZ, Printausgabe, 27.07.2011, S. 19). Und wer im Fall eines Stromausfalls haftet. Zwar sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz grundsätzlich Energieerzeugungsunternehmen und Lieferanten verpflichtet eine ausreichende Menge in den Netzen zu gewährleisten. Doch das Gesetz obliegt gewissen Klauseln, die in Zeiten des Atomausstiegs zu beachten sind. Denn durch den politischen Entschluss liegt mit der Abschaltung der Atomkraftwerke eine „hoheitliche Anordnung“ vor. So ist ein Verschulden nur anzunehmen, wenn die entstehenden Engpässe in „zumutbarer Weise“ verhindert werden können – beispielsweise durch Importe aus dem Ausland oder den Einsatz alternativer Energiequellen. Netzbetreiber sind für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netze und die Durchleitung verantwortlich. Zu ihren Aufgaben zählt gegebenenfalls auch die Rationierung oder Abschaltung, sofern notwendig. Sie können bei einem Stromausfall nur haftbar gemacht werden, wenn sie „schuldhaft handeln“. Auch hier die Klausel, dass die „Aufwendungen für ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Versorgungsnetz wirtschaftlich zumutbar“ sein müssen.
Ungeklärt ist auch, in welchem Umfang diese Mehrkosten auf den Verbraucher umgelegt werden.