Oft gestellte Fragen

Wie viele Anbieter für Strom bzw. Gas gibt es bundesweit?

Der deutsche Energiemarkt unterteilt sich mittlerweile in mehr als ca. 1.000 Stromanbieter und rund 800 Gasanbieter.

Wie setzen sich die Strom- bzw. Gaskosten zusammen?

Die Stromkosten setzen sich im Groben aus drei Bestandteilen zusammen:

- Arbeitspreis/Energiepreis

- Netzentgelte (Leistungspreis, Arbeitspreis, Mess-(kosten)preis, Konzessionsabgabe)

- Steuern und Abgaben (KWKG-Umlage, EEG-Umlage, Stromsteuer, seit 01/2012: §19 Umlage, MwSt.)

Die Gaskosten untergliedern sich in folgende Preisbestandteile:

- Energiepreis

- Netzkosten (für Arbeitspreis und Leistungspreis)

- Abgaben und Steuern:

Regel- und Ausgleichsenergieumlage (festgesetzt je Marktgebiet zum Ausgleich unvorhergehender Lastschwankungen, z.B. 0,08 ct/kWh für das Marktgebiet NCG H-Gas), KA (0,03 Ct/kWh, gültig nur bei Sondervertragskunden), Erdgassteuer (0,55 Ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %)

Was kostet eine Preisanfrage bei der Württembergischen Energie?

Die Württembergische Energie bietet Ihnen die Auswahl zwischen drei Möglichkeiten der Preisanfrage an - je nach Ihrem Bedarf und Ihren Bedürfnissen. Sowohl das sekundenschnelle Express-Angebot, als auch der komplette Marktscan ist für Sie kostenlos. Sie entscheiden selbst, was Ihnen die Leistungen der WE finanziell Wert sind und bezahlen auch nur diesen Betrag. Beim Profi-Scan, wodurch unsere Produktpalette erweitert wurde, erhalten Sie eine bundesweite Preisausschreibung zur Erzielung der maximal möglichen Marktersparnis. Diese sehr individuelle Leistung erhalten Sie einmalig ab 400 EURO. 

Kann ein Wechsel des Stromanbieters jedes Jahr stattfinden?

Das ist theoretisch möglich. Beachten Sie die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres jeweils gültigen Stromvertrages. Dann steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Stromanbieter so oft zu wechseln, wie Sie wollen.

Gibt es wie beim Strom auch eine Ökovariante vom Gas?

Die Alternative zu Erdgas  heißt Biogas. Biogas wird durch das Vergären von Biomasse (Speisereste, Gülle oder Bioabfall) in Biogasanlagen hergestellt. Da das Biogas aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, steht es damit in theoretisch unbegrenzter Menge zur Verfügung.

Wird das Gas im Unternehmen abgedreht, wenn beim Wechsel des Anbieters was nicht funktioniert?

Grundsätzlich brauchen Sie beim Gasanbieterwechsel keine Versorgungslücke zu befürchten. Der lokale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie im Notfall mit Erdgas zu beliefern. Diese so genannte Ersatzversorgungsphase dauert drei Monate. Wenn Sie in dieser Zeit immer noch keinen neuen Gasversorger haben, werden Sie automatisch Kunde des Grundversorgers in dessen Standardtarif.

Wie funktioniert ein Strom- bzw. Gasanbieterwechsel?

Ihr Wechsel zu einem anderen Strom- bzw. Gasanbieter findet lediglich auf dem Papier statt. Für Ihren Wechsel kündigen Sie Ihren bestehenden Strom- bzw. Gasvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und schließen mit einem Anbieter Ihrer Wahl einen neuen Strom- bzw. Gasversorgungsvertrag für die Folgelaufzeit ab. Den Vertrag mit Ihrem neuen Strom- bzw. Gasversorger, wie auch die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter, können Sie dabei bereits mehrere Jahre im Voraus durchführen. Die Kündigung muss dabei i.d.R spätestens 3 Monate vor Vertragsende erfolgen, der Vertragsabschluss mit Ihrem neuen Versorger spätestens 6 Wochen vor Lieferbeginn.

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?

Der Netzbetreiber  ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können problemlos einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber dann ein Netznutzungsentgelt.

Sind nach einem Wechsel technische Änderungen notwendig?

Technische Arbeiten, beispielsweise am Strom- oder Gaszähler, sind nicht notwendig. Die Wartung und Ablesung übernimmt bei einem stattfindenden Strom- bzw. Gasanbieterwechsel weiterhin der örtliche Netzbetreiber.

Worauf sollte beim Angebotsvergleich besonders geachtet werden?

Folgende Punkte sollten beim Angebotsvergleich besonders beachtet werden:

  • Beinhaltet der Angebotspreis die Konzessionsabgabe (0,11ct/kWh)?
  • Wird ein Monats- oder ein Jahresleistungspreis (€/KW) angeboten?

Vor allem der Vergleich von Angeboten mit unterschiedlichen Leistungspreismodellen mag auf den ersten Blick verwirrend erscheinen. Das nachstehende Berechnungsbeispiel soll Ihnen hier als Unterstützung dienen:

Annahme:

  • Ihre Spitzenleistung in den Monaten Jan. – Nov. beträgt in jedem Monat 100 KW.
  • Im Monat Dezember erreichen Sie eine Spitzenleistung von 200 KW.
  • Angebot 1: Monatsleistungspreis 5 €/KW
  • Angebot 2: Jahresleistungspreis 10 €/KW

Berechnung:

  • Angebot 1: Beim Monatsleistungspreis wird die Spitzenleistung jedes Monats mit 5€/KW vergütet. (100 KW x 11 Monate) + (200KW x 1 Monat) = 1.300 KW x 5 €/KW = 6.500 €/p.a.
  • Angebot 2: Beim Modell Jahresleistungspreis wird die Spitzenleistung des Jahres mit 10€/KW vergütet. 200 KW (z. B. im Monat Dez.) x 10 €/KW = 2.000 €/p.a.